Wir, der BVBB Lohnsteuerhilfeverein e.V., sind ein eingetragener Verein. Unser Vereinszweck ist es, unseren Mitgliedern Hilfe in Lohnsteuer-, Kindergeld- und Eigenheimzulagefragen sowie bei der Einkommensteuer im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG zu leisten und sie vor den Finanzbehörden zu vertreten.