Mitglied werden

Ihr Vorteil als Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein

Mitglied können Sie problemlos in einer unserer bundesweiten Beratungsstellen werden. Die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein erfolgt erst mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Bei Verheirateten sind beide Unterschriften erforderlich.

Durch die verlängerte Abgabefrist für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereines können Sie den Frühling und den Sommer in vollen Zügen genießen und brauchen sich keine Gedanken um eine fristgerechte Abgabe Ihrer Steuererklärung machen. Denn die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert sich für Mitglieder bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).

Genießen Sie Ihre Freizeit und suchen Sie eine unserer Beratungsstellen auf.

Im Überblick für Sie:

  • Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen im Rahmen der Beratungsbefugnis, denn wir wissen welche Zulagen und Förderungen Ihnen zustehen.
  • Zukünftig brauchen Sie keine Formulare der Finanzverwaltung mehr ausfüllen
  • Vor dem Versand an die Finanzverwaltung erhalten Sie eine Berechnung über das Ergebnis Ihrer Einkommensteuererklärung.
  • Wir prüfen Ihren Einkommensteuerbescheid, legen Einspruch ein und kümmern uns um die Höhe Ihrer Vorauszahlungen.