Sind Sie motiviert, Menschen in steuerlichen Fragen selbständig zu beraten und besitzen die erforderlichen Qualifikationen?
Wenn ja, kann eine nebenberufliche Tätigkeit als Beratungsstellenleiter in unserem BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e.V. eine lohnenswerte Möglichkeit für Sie sein.
Sie beraten eigenverantwortlich die Mitglieder des Vereins bei ihren steuerlichen Fragen im Rahmen der Beratungsbefugnis.
Sie entscheiden mit Ihrer Fachkompetenz und Flexibilität selbst über Ihren finanziellen Erfolg. Das Aufgabengebiet ist verantwortungsvoll und gut dotiert.
Kontinuierliche Fortbildung und regelmäßige, kostenfreie Seminarveranstaltungen sind selbstverständlich.
Wie werde ich Beratungsstellenleiter?
- Infopaket anfordern
- Vertrag mit uns schließen
- Führungszeugnis beantragen
- Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. Zeugnisse über eine entsprechende 3-jährige Tätigkeit
- Abschlussprüfung in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen
oder
- gleichwertige Ausbildung (Kaufmannsgehilfenbrief)
- 3-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der von Landes- oder Bundesbehörden verwalteten Steuern
oder
- 3-jährige hauptberufliche Tätigkeit auf den für die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG genannten Gebieten des EStG.
- Nachweis der Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Anmeldung und Eintragung ins Verzeichnis bei der Aufsichtsbehörde
- Arbeitsbeginn und Übergabe der Vereinsunterlagen nach der Eintragung ins Verzeichnis.
Fordern Sie gern unser kostenloses und unverbindliches Infopaket an, um sich weiter über die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter zu informieren. Erfahren Sie außerdem, welche Konditionen wir Ihnen anbieten können, und welche Zuschüsse und Förderungen Sie von uns erhalten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre fachlichen Qualifikationen für eine Zulassung als Beratungsstellenleiter ausreichen, kontaktieren Sie uns gern.