Fragen zur Mitgliedschaft im einem Lohnsteuerhilfeverein
Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort unterschreiben Sie die Beitrittserklärung zu unserem Lohnsteuerhilfeverein.
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft ohne festes Ende, somit bestimmen Sie die Dauer selbst.
Schade, dass Sie unsere Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.
Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende erforderlich. Ihre Kündigung muss also am 30.09. eingegangen sein, damit Sie im Folgejahr kein Mitglied mehr sind.
Falls die Kündigung verspätet eingeht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, wie bei allen anderen Vereinen (Sportverein etc.) auch.
Ja! In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende.
Nein, Lohnsteuerhilfevereine dürfen gesetzlich nur Mitglieder beraten.
Leider dürfen wir Sie aufgrund der gewerblichen Einkünfte nicht mehr beraten.
Dies gilt auch, wenn es sich um ein Kleingewerbe oder um eine Photovoltaikanlage handelt.
Sie müssen Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen und einen Steuerberater aufsuchen.