Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2025 für Ihre Mitgliedschaft
Einmalige Aufnahmegebühr: 11,90 Euro
Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld, Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschl. Progressionsvorbehalt.
Mitgliedschaft
über unter unter unter unter unter unter unter unter unter unter unter | 175.000,00 Euro 175.000,00 Euro 150.000,00 Euro 130.000,00 Euro 110.000,00 Euro 90.000,00 Euro 75.000,00 Euro 65.000,00 Euro 50.000,00 Euro 38.000,00 Euro 25.000,00 Euro 17.500,00 Euro | 368,90 Euro 345,10 Euro 321,30 Euro 303,45 Euro 273,70 Euro 220,15 Euro 202,30 Euro 178,50 Euro 154,70 Euro 136,85 Euro 101,15 Euro 77,35 Euro |
Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.