Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2019 für Ihre Mitgliedschaft
Einmalige Aufnahmegebühr: 11,90 Euro
Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld, Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschl. Progressionsvorbehalt.
Mitgliedschaft
über unter unter unter unter unter unter unter unter unter | 150.000,00 Euro 150.000,00 Euro 110.000,00 Euro 90.000,00 Euro 75.000,00 Euro 65.000,00 Euro 50.000,00 Euro 38.000,00 Euro 25.000,00 Euro 17.500,00 Euro | 297,50 Euro 279,85 Euro 249,90 Euro 202,30 Euro 184,45 Euro 160,65 Euro 142,80 Euro 124,95 Euro 95,20 Euro 71,40 Euro |
Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.