Mitgliedsbeitrag

Gebühren- und Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2025 für Ihre Mitgliedschaft

Einmalige Aufnahmegebühr: 11,90 Euro

Summe der positiven Einnahmen und Bezüge (wie Kindergeld, Arbeitslosen- und Krankengeld, Minijob) einschl. Progressionsvorbehalt.

Mitgliedschaft

über
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
unter
175.000,00 Euro
175.000,00 Euro
150.000,00 Euro
130.000,00 Euro
110.000,00 Euro
90.000,00 Euro
75.000,00 Euro
65.000,00 Euro
50.000,00 Euro
38.000,00 Euro
25.000,00 Euro
17.500,00 Euro
368,90 Euro
345,10 Euro
321,30 Euro
303,45 Euro
273,70 Euro
220,15 Euro
202,30 Euro
178,50 Euro
154,70 Euro
136,85 Euro
101,15 Euro
77,35 Euro

Alle Gebühren verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.

Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellen so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.

Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.