Berater werden

Sind Sie motiviert, Menschen in steuerlichen Fragen selbständig zu beraten und besitzen die erforderlichen Qualifikationen?

Wenn ja, kann eine nebenberufliche Tätigkeit als Beratungsstellenleiter in unserem BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e.V. eine lohnenswerte Möglichkeit für Sie sein.

Sie beraten eigenverantwortlich die Mitglieder des Vereins bei ihren steuerlichen Fragen im Rahmen der Beratungsbefugnis.

Sie entscheiden mit Ihrer Fachkompetenz und Flexibilität selbst über Ihren finanziellen Erfolg. Das Aufgabengebiet ist verantwortungsvoll und gut dotiert.

Kontinuierliche Fortbildung und regelmäßige, kostenfreie Seminarveranstaltungen sind selbstverständlich.

Wie werde ich Beratungsstellenleiter?

  • Infopaket anfordern
  • Vertrag mit uns schließen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. Zeugnisse über eine entsprechende 3-jährige Tätigkeit
    • Abschlussprüfung in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen

oder

    • gleichwertige Ausbildung (Kaufmannsgehilfenbrief)
    • 3-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der von Landes- oder Bundesbehörden verwalteten Steuern

oder

    • 3-jährige hauptberufliche Tätigkeit auf den für die Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG genannten Gebieten des EStG.
    • Nachweis der Zulassung zur Steuerberaterprüfung
  • Anmeldung und Eintragung ins Verzeichnis bei der Aufsichtsbehörde
  • Arbeitsbeginn und Übergabe der Vereinsunterlagen nach der Eintragung ins Verzeichnis.

Fordern Sie gern unser kostenloses und unverbindliches Infopaket an, um sich weiter über die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter zu informieren. Erfahren Sie außerdem, welche Konditionen wir Ihnen anbieten können, und welche Zuschüsse und Förderungen Sie von uns erhalten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre fachlichen Qualifikationen für eine Zulassung als Beratungsstellenleiter ausreichen, kontaktieren Sie uns gern.

Über uns

Wir, der BVBB Lohnsteuerhilfeverein e.V., sind ein eingetragener Verein. Unser Vereinszweck ist es, unseren Mitgliedern Hilfe in Lohnsteuer-, Kindergeld- und Eigenheimzulagefragen sowie bei der Einkommensteuer im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG zu leisten und sie vor den Finanzbehörden zu vertreten.

Kathrin Klotzke-Rost

– Bilanzbuchhalterin
– Steuerberaterin

Vorstandsvorsitzende

  • Geschäftsführung
  • Zulassung neuer Beratungsstellen nach StBG
  • Fachhotline
  • EDV außer Steuersoft

Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel: 04336 / 3878

Kathrin Klotzke-Rost

Sieglinde Krohn

– Bilanzbuchhalterin

Schatzmeisterin

  • Betreuung Beratungsstellenleiter

Desteler Str. 46
32351 Stemwede
Tel: 05745 / 920 949

Sieglinde Krohn

Johannes Thockok

– Bilanzbuchhalter

Schriftführer

Karl-Arnold-Str. 64
47638 Straelen
Tel: 02834 / 6360

Johannes Thockok

Georg Klotzke

– Steuerberater
– Bilanzbuchhalter

Beisitzer im Vorstand

  • Fachhotline
  • Werbung
  • Inkasso

Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel. 0 43 36 / 38 78

Georg Klotzke

Rainer Föllmer

– Bilanzbuchhalter

Aufsichtsratsvorsitzender

Krokusweg 12
28219 Bremen
Tel: 01 73/38 92 119

 

Rainer Föllmer

Susanne Anger

– Bilanzbuchhalterin

Aufsichtsratsmitglied

Welfenplatz 4
38136 Braunschweig
Tel: 0531 / 26309737

Susanne Anger

Jörg Steding

– Bilanzbuchhalter

Aufsichtsratsmitglied

Bahnhofstr. 12
32825 Blomberg
Tel: 05235 /477901

Jörg Steding

Stefanie Kelling

Mitarbeiterin

  • Werbung
  • Mitgliederverwaltung
  • Inkasso
  • Allgemeine Verwaltung

Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel: 04336 / 3878

Stefanie Kelling

Jan-Niklas Diedrichsen

Mitarbeiter

  • Abrechnungswesen
  • Mitgliederverwaltung

Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel: 04336 / 3878

Jan-Niklas Diedrichsen

FAQ

Fragen zur Mitgliedschaft im einem Lohnsteuerhilfeverein

Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort unterschreiben Sie die Beitrittserklärung zu unserem Lohnsteuerhilfeverein.

Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft ohne festes Ende, somit bestimmen Sie die Dauer selbst.

Schade, dass Sie unsere Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.

Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende erforderlich. Ihre Kündigung muss also am 30.09. eingegangen sein, damit Sie im Folgejahr kein Mitglied mehr sind.

Falls die Kündigung verspätet eingeht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, wie bei allen anderen Vereinen (Sportverein etc.) auch.

Ja! In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende.

Nein, Lohnsteuerhilfevereine dürfen gesetzlich nur Mitglieder beraten.

Leider dürfen wir Sie aufgrund der gewerblichen Einkünfte nicht mehr beraten.

Dies gilt auch, wenn es sich um ein Kleingewerbe oder um eine Photovoltaikanlage handelt.

Sie müssen Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen und einen Steuerberater aufsuchen. 

Beratungsstellen

Unterlagen

Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Einkommensteuererklärung

Arbeitnehmertätigkeit

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung Soka-Bau

Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung

  • Arbeitslosengeld
  • Mutterschaftsgeld, Elterngeld
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld

Werbungskosten zur nichtselbständigen Arbeit

  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Fortbildungskosten
  • Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Fachliteratur o.ä.)
  • Doppelte Haushaltskosten (Miete, Nebenkosten, Fahrten etc.)
  • Unfallversicherung
  • Rechtschutzversicherung mit beruflichem Anteil
  • ausländische Einkünfte, Steuerbescheid

Bausparvertrag

  • Anlage VL
  • Wohnungsbauprämienantrag

Renteneinkünfte

  • bei erstmaligem Bezug: kompletter Rentenbescheid
  • Änderungsmitteilung
  • Mitteilung zur Nachzahlung von Rentenleistungen
  • Rentenbezugsmitteilung

Vermietung und Verpachtung

  • Aufstellung bzw. Kontoauszüge über Mieteinnahmen und Nebenkostenabrechnungen
  • Nachweise für Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Schuldzinsen
  • Hausgeldabrechnung / Rücklagenentwicklung
  • Müll
  • Wasser / Abwasser
  • Straßenreinigung
  • sonstige Instandhaltungen

Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute
  • Bescheinigung über Veräußerungsgeschäfte

Sonderausgaben

  • Versicherungsbeiträge zur Unfall- , Haftpflicht- und Lebensversicherung
  • Spendenbescheinigungen
  • Bescheinigung Riester / Rürup-Rente
  • Gezahlte Unterhaltsleistungen an dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Anlage U) – Unterstützung bedürftiger Personen (Eltern o. Kinder)

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten (Medikamente, Zuzahlungen Brille, Zahnersatz etc.)
  • Beerdigungskosten Angehöriger, Erbe
  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Unterhaltsleistungen an Angehörige oder an Lebenspartner/in
  • Handwerkerleistungen (auch Schornsteinfeger) Rechnung und Originalkontoauszug

Kinder

  • Identifikationsnummern
  • Ausbildungsbescheinigung, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung
  • Nachweis Einkünfte und Bezüge (Lohnsteuerbescheinigung o.ähnliches)
  • Nachweis über erstattete Krankenversicherungsbeiträge (Quittung oder Bankbeleg)
  • Kinderbetreuungskosten bzw. Schulgeld

Sonstiges, vor allem beim ersten Besuch

  • Personalausweis zur Identifizierung Ihrer Person
  • Identifikationsnummer
  • Änderungsmitteilung bei einer neuen Steuernummer
  • letzter Einkommensteuerbescheid, in Bayern auch letzter Kirchensteuerbescheid
  • Einnahmen aus Minijobs
  • Einnahmen aus Übungsleitertätigkeiten oder ähnlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Nachweis über geleistete Vorauszahlungen

Diese Checkliste ist keine komplette Aufstellung über die gesamten notwendigen steuerrelevanten Punkte. Aber sie dient zur Orientierung. Der Rest der Unterlagen wird im persönlichen Gespräch mit Ihrem Beratungsstellenleiter ergänzt.