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Sind Sie motiviert, Menschen in steuerlichen Fragen selbständig zu beraten und besitzen die erforderlichen Qualifikationen?
Wenn ja, kann eine nebenberufliche Tätigkeit als Beratungsstellenleiter in unserem BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e.V. eine lohnenswerte Möglichkeit für Sie sein.
Sie beraten eigenverantwortlich die Mitglieder des Vereins bei ihren steuerlichen Fragen im Rahmen der Beratungsbefugnis.
Sie entscheiden mit Ihrer Fachkompetenz und Flexibilität selbst über Ihren finanziellen Erfolg. Das Aufgabengebiet ist verantwortungsvoll und gut dotiert.
Kontinuierliche Fortbildung und regelmäßige, kostenfreie Seminarveranstaltungen sind selbstverständlich.
Wie werde ich Beratungsstellenleiter?
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Fordern Sie gern unser kostenloses und unverbindliches Infopaket an, um sich weiter über die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter zu informieren. Erfahren Sie außerdem, welche Konditionen wir Ihnen anbieten können, und welche Zuschüsse und Förderungen Sie von uns erhalten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre fachlichen Qualifikationen für eine Zulassung als Beratungsstellenleiter ausreichen, kontaktieren Sie uns gern.
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Wir, der BVBB Lohnsteuerhilfeverein e.V., sind ein eingetragener Verein. Unser Vereinszweck ist es, unseren Mitgliedern Hilfe in Lohnsteuer-, Kindergeld- und Eigenheimzulagefragen sowie bei der Einkommensteuer im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG zu leisten und sie vor den Finanzbehörden zu vertreten.
– Bilanzbuchhalterin
– Steuerberaterin
Vorstandsvorsitzende
Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel: 04336 / 3878
– Bilanzbuchhalterin
Schatzmeisterin
Desteler Str. 46
32351 Stemwede
Tel: 05745 / 920 949
– Bilanzbuchhalter
Schriftführer
Karl-Arnold-Str. 64
47638 Straelen
Tel: 02834 / 6360
– Steuerberater
– Bilanzbuchhalter
Beisitzer im Vorstand
Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel. 0 43 36 / 38 78
– Bilanzbuchhalter
Aufsichtsratsvorsitzender
Krokusweg 12
28219 Bremen
Tel: 01 73/38 92 119
– Bilanzbuchhalterin
Aufsichtsratsmitglied
Welfenplatz 4
38136 Braunschweig
Tel: 0531 / 26309737
– Bilanzbuchhalter
Aufsichtsratsmitglied
Bahnhofstr. 12
32825 Blomberg
Tel: 05235 /477901
Mitarbeiterin
Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel: 04336 / 3878
Mitarbeiterin
Feldstraße 15
24811 Owschlag
Tel: 04336 / 3878
Fragen zur Mitgliedschaft im einem Lohnsteuerhilfeverein
Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort unterschreiben Sie die Beitrittserklärung zu unserem Lohnsteuerhilfeverein.
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft ohne festes Ende, somit bestimmen Sie die Dauer selbst.
Schade, dass Sie unsere Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.
Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende erforderlich. Ihre Kündigung muss also am 30.09. eingegangen sein, damit Sie im Folgejahr kein Mitglied mehr sind.
Falls die Kündigung verspätet eingeht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, wie bei allen anderen Vereinen (Sportverein etc.) auch.
Ja! In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende.
Nein, Lohnsteuerhilfevereine dürfen gesetzlich nur Mitglieder beraten.
Leider dürfen wir Sie aufgrund der gewerblichen Einkünfte nicht mehr beraten.
Dies gilt auch, wenn es sich um ein Kleingewerbe oder um eine Photovoltaikanlage handelt.
Sie müssen Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen und einen Steuerberater aufsuchen.
Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Einkommensteuererklärung
Arbeitnehmertätigkeit
Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung
Werbungskosten zur nichtselbständigen Arbeit
Bausparvertrag
Renteneinkünfte
Vermietung und Verpachtung
Einnahmen aus Kapitalvermögen
Sonderausgaben
Außergewöhnliche Belastungen
Kinder
Sonstiges, vor allem beim ersten Besuch
Diese Checkliste ist keine komplette Aufstellung über die gesamten notwendigen steuerrelevanten Punkte. Aber sie dient zur Orientierung. Der Rest der Unterlagen wird im persönlichen Gespräch mit Ihrem Beratungsstellenleiter ergänzt.