FAQ

Fragen zur Mitgliedschaft im einem Lohnsteuerhilfeverein

Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Vereinbaren Sie einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort unterschreiben Sie die Beitrittserklärung zu unserem Lohnsteuerhilfeverein.

Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft ohne festes Ende, somit bestimmen Sie die Dauer selbst.

Schade, dass Sie unsere Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.

Zur Beendigung der Mitgliedschaft ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende erforderlich. Ihre Kündigung muss also am 30.09. eingegangen sein, damit Sie im Folgejahr kein Mitglied mehr sind.

Falls die Kündigung verspätet eingeht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, wie bei allen anderen Vereinen (Sportverein etc.) auch.

Ja! In jedem Fall benötigen wir eine schriftliche Kündigung von Ihnen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kalenderjahresende.

Nein, Lohnsteuerhilfevereine dürfen gesetzlich nur Mitglieder beraten.

Leider dürfen wir Sie aufgrund der gewerblichen Einkünfte nicht mehr beraten.

Dies gilt auch, wenn es sich um ein Kleingewerbe oder um eine Photovoltaikanlage handelt.

Sie müssen Ihre Mitgliedschaft bei uns kündigen und einen Steuerberater aufsuchen. 

Beratungsstellen

Unterlagen

Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Einkommensteuererklärung

Arbeitnehmertätigkeit

  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • Elektronische Lohnsteuerbescheinigung Soka-Bau

Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung

  • Arbeitslosengeld
  • Mutterschaftsgeld, Elterngeld
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld

Werbungskosten zur nichtselbständigen Arbeit

  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Fortbildungskosten
  • Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Fachliteratur o.ä.)
  • Doppelte Haushaltskosten (Miete, Nebenkosten, Fahrten etc.)
  • Unfallversicherung
  • Rechtschutzversicherung mit beruflichem Anteil
  • ausländische Einkünfte, Steuerbescheid

Bausparvertrag

  • Anlage VL
  • Wohnungsbauprämienantrag

Renteneinkünfte

  • bei erstmaligem Bezug: kompletter Rentenbescheid
  • Änderungsmitteilung
  • Mitteilung zur Nachzahlung von Rentenleistungen
  • Rentenbezugsmitteilung

Vermietung und Verpachtung

  • Aufstellung bzw. Kontoauszüge über Mieteinnahmen und Nebenkostenabrechnungen
  • Nachweise für Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Schuldzinsen
  • Hausgeldabrechnung / Rücklagenentwicklung
  • Müll
  • Wasser / Abwasser
  • Straßenreinigung
  • sonstige Instandhaltungen

Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute
  • Bescheinigung über Veräußerungsgeschäfte

Sonderausgaben

  • Versicherungsbeiträge zur Unfall- , Haftpflicht- und Lebensversicherung
  • Spendenbescheinigungen
  • Bescheinigung Riester / Rürup-Rente
  • Gezahlte Unterhaltsleistungen an dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Anlage U) – Unterstützung bedürftiger Personen (Eltern o. Kinder)

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten (Medikamente, Zuzahlungen Brille, Zahnersatz etc.)
  • Beerdigungskosten Angehöriger, Erbe
  • Schwerbeschädigtenausweis
  • Unterhaltsleistungen an Angehörige oder an Lebenspartner/in
  • Handwerkerleistungen (auch Schornsteinfeger) Rechnung und Originalkontoauszug

Kinder

  • Identifikationsnummern
  • Ausbildungsbescheinigung, Schulbescheinigung, Studienbescheinigung
  • Nachweis Einkünfte und Bezüge (Lohnsteuerbescheinigung o.ähnliches)
  • Nachweis über erstattete Krankenversicherungsbeiträge (Quittung oder Bankbeleg)
  • Kinderbetreuungskosten bzw. Schulgeld

Sonstiges, vor allem beim ersten Besuch

  • Personalausweis zur Identifizierung Ihrer Person
  • Identifikationsnummer
  • Änderungsmitteilung bei einer neuen Steuernummer
  • letzter Einkommensteuerbescheid, in Bayern auch letzter Kirchensteuerbescheid
  • Einnahmen aus Minijobs
  • Einnahmen aus Übungsleitertätigkeiten oder ähnlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Nachweis über geleistete Vorauszahlungen

Diese Checkliste ist keine komplette Aufstellung über die gesamten notwendigen steuerrelevanten Punkte. Aber sie dient zur Orientierung. Der Rest der Unterlagen wird im persönlichen Gespräch mit Ihrem Beratungsstellenleiter ergänzt.